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Tierhalter-Versicherung bei Hunden wichtig

Wenn ein Hund überraschend auf die Straße läuft oder ein Tier von der Weide ausbricht und einen Schaden verursacht, ist man als Eigentümer in der Ersatzpflicht für die Folgekosten. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Ponys, Wildtiere und Kühe sowie Tiere, die im Rahmen der Landwirtschaft oder zu Zwecken des Gewerbes gehalten werden, sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters mitversichert. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Dagegen sind Schäden durch kleine Haustiere wie Kaninchen, Katzen oder Vögel durch die Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters abgedeckt.

Das Tier kann enorme Schäden verursachen

Wegen der enormen Haftungsrisiken ist für größere Tiere eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. Der Tierhalter muss nämlich bei schweren Schäden für Folgekosten aufkommen, die ihn wirtschaftlich ruinieren können. Man stelle sich einmal vor, als Halter nach einem tierbedingten Verkehrsunfall für alle Folgen wie Krankenhausbehandlung, Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität der Verletzten aufkommen zu müssen. Als Tierhalter ist man nach dem Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der sogenannten Gefährdungshaftung, muss also für die Verursachung des Schadens durch sein Tier einstehen, auch wenn einen im konkreten Fall kein Verschulden trifft.