Preiswerte Rürup Rente – Kostenloser Angebotsvergleich – Wieviel Förderung?

Förderung der Basisrente

Die Basisrente erfährt eine nennenswerte steuerliche Förderung. Die Förderung erhöht sich schrittweise seit dem Jahr 2005, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung der Rürup-Rente, bis zum Jahr 2025. Als Inhaber eines Rürup-Rentenvertrags können Sie die Beitragszahlungen zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente als Sonderausgaben in Ansatz bringen. Wobei hier gilt, dass der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ja bereits steuerfrei ist, den als Sonderausgaben abzugsfähigen Betrag vermindert. Für Alleinstehende konnten im Jahr 2005 sechzig Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepartner sechzig Prozent des Höchstbetrags von 40.000 Euro als Sonderausgaben zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt seitdem jährlich um zwei Prozent, so dass die Höchstbeträge im Jahr 2025 zu einhundert Prozent ausschöpfbar sein werden.

Optimales Vergleichsangebot erhalten

Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Füllen Sie deshalb unten das Rürup-Formular aus, lassen sich unverbindlich und objektiv beraten und finden Sie Ihr optimales Angebot.