Preiswerte Privathaftpflichtversicherung – Kostenloser Angebotsvergleich – Leistungsvergleich

Was tut die Privathaftpflichtversicherung für Sie?

Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Sehen Sie sich mit Zahlungsforderungen des Geschädigten konfrontiert, dann melden Sie den Vorgang bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung an, welche dann durch sachkundige Mitarbeiter die Rechtslage und die erhobenen Ansprüche einschätzt. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, leistet die Versicherung die geschuldete Entschädigung. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Haben Sie Familie, dann wählen Sie bei Vertragsabschluss den Tarif, in dem auch der Ehepartner und die Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Haben Sie noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und machen sich dann aus Unachtsamkeit schadensersatzpflichtig, müssen Sie sich persönlich mit den Ansprüchen der geschädigten Partei befassen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, und im Ergebnis die berechtigten Ansprüche aus eigener Tasche ausgleichen.

Passiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen

Werden unberechtigte Forderungen gegen Sie gestellt, hilft Ihnen die Versicherung bei der Abwehr derselben. Hat Ihre Privathaftpflichtversicherung die Regulierung abgelehnt und sollten Sie dann vom Anspruchsteller auf Zahlung verklagt werden, hilft Ihnen die PHV bei der Prozessführung, indem Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und für den Fall des Unterliegens auch das Prozesskostenrisiko trägt. Damit genießen Sie sozusagen passiven Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Privathaftpflichtversicherung. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.