Preiswerte Riester Rente – Kostenloser Angebotsvergleich – Bei Arbeitslosigkeit

Keine Verwertungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den geförderten Riester-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Dem Betroffenen bleibt so der Riester-Vertrag ungemindert erhalten, anders als beispielsweise Sparguthaben, die vor dem Bezug von Sozialleistungen bis auf einen Freibetrag verbraucht werden müssen. Wenn der Versicherte in der Ansparphase in finanzielle Schwierigkeiten oder in Überschuldung geraten sollte, kann der Riester-Vertrag nicht von dritter Seite gepfändet werden.

Unabhängige Beratung und Angebotsvergleich wichtig

Als attraktive Möglichkeit der privaten Altersvorsorge steht die Riester-Rente mit staatlicher Förderung bereit. Fachkundige Beratung ist wegen der Vielzahl der Produkte und Anbieter wichtig. Holen Sie daher die notwendigen Informationen ein und nutzen Sie die Möglichkeit, über das Anfrage-Formular zum richtigen Riester-Vertrag zu gelangen.